Frühförderung allgemein
Frühförderung ist ein Angebot für Kinder, die Auffälligkeiten in ihrer Entwicklung zeigen oder eine bestehende Behinderung haben, sowie ihre Familien und Bezugspersonen.
Frühförderung richtet sich in Art und Umfang nach den individuellen Bedürfnissen der Kinder. Sie erfolgt im Elternhaus und in Kindertageseinrichtungen und umfasst den Zeitraum von der Geburt bis zur Einschulung. Dabei findet eine enge Kooperation mit anderen Fachleuten statt.
Die Leistungen der Sonderpädagogischen Beratungsstellen sind kostenfrei, eine Überweisung durch die Kinderärztin/den Kinderarzt ist nicht notwendig. Die Frühförderung ist ein freiwilliges Angebot und erfolgt nur im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten. Sie kann auf deren Wunsch jederzeit beendet werden. Sämtliche Informationen werden vertraulich behandelt.
Ziele sind es …
- Entwicklungsauffälligkeiten frühzeitig zu erkennen,
- Fördermöglichkeiten zu entwickeln,
- Kompetenzen der Kinder und Familien zu stärken sowie deren soziale Teilhabe zu unterstützen.
Grundsätze:
Ganzheitlichkeit, Familienorientierung, Interdisziplinarität, Koordinierung und Vernetzung.
Rechtliche Grundlagen:
Rahmenkonzeption von 1998 und Verwaltungsvorschrift des KM von 1986.